Bad Schwartau Windberg – Alles Verschneit
FOLGEN EINER RECHTSWIDRIGKEITSPRAXIS IM RATHAUS: Bereits im letzten Winter 2009/2010 waren märchenhafte Winterlandschaften auf Bad Schwartaus Gemeindestraßen, vor allem auch auf dem einseitigen Gehweg im alten Windberg zu bewundern. Nach den konkret bezifferten zeitlichen und räumlichen Grenzen der rechtsverbindlichen Ortssatzung ist ein Gehweg bis 7:00 Uhr (an Sonn- und Feietagen bis 9:00 Uhr) in einer Breite von 1,50 m vom gefallenen Schnee zu räumen. Folgerichtig hat ein anliegender Grundstückseigentümer rechtzeitig vor 7:00 Uhr mit dem satzungsgemäßen Schneeräumen zu beginnen, so dass bis spätestens 7:00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr) der Gehweg wieder frei ist, damit ab 7:00 Uhr der Fußgängerverkehr laufen kann. Bei Schneefall zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr ist zudem nach Ende des Schneefalles unverzüglich zu räumen, ggf. auch wiederholt am Tage. Das lokale Rathaus-Duo Schuberth/Kubsch hat nichts dazugelernt, wie auch diesen Winter bereits seit Wochen das zusammengestellten Bild- und Filmmaterial unerschütterbar dokumentieren: Ein erschreckendes städtisches Wintermärchen – wie aus Tausend und Einer Lüge. So sieht dann auch eine aktuelle Passage als Fußgänger durch den alten Windberg aus, wo immer noch nicht alle Schneeräumpflichtigen ihrer satzungsgemäßen Schneeräum- und Streupflicht nachkommen, indes vor einigen Grundstücken dagegen ein vorbildlich geräumter Gehweg im fußläufigen Erschließungsverkehr erkennbar ist. Man merkt, das Verwaltungsrecht gehört …

